Corona-Impfung

Als hausärztliche Praxis nehmen wir am Impfprogramm gegen Covid-19 teil. Gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) impfen wir Patienten ab 12 Jahren. Zur Impfung bringen Sie bitte das Aufklärungsmerkblatt und den Anamnesebogen/ die Einwilligungserklärung für den jeweiligen Impfstoff ausgefüllt und unterschrieben jeweils zu beiden Impfterminen in die Praxis mit.

Bringen Sie bitte das Aufklärungsmerkblatt und den Anamnesebogen/ die Einwilligungserklärung für den jeweiligen Impfstoff ausgefüllt und unterschrieben jeweils zu beiden Impfterminen in die Praxis mit. 

Downloads für die Impfung mit den Vakzinen von Biontech und Moderna

Wir impfen mit dem jeweils verfügbaren mRNA-Impfstoff – also entweder mit dem Vakzin von Biontech oder dem von Moderna. Beide Impfstoffe sind gleichwertig, und Sie können nicht (!) zwischen beiden wählen.

Booster-Impfung mit Biontech oder Moderna

Wir bieten allen Patientinnen und Patienten, die dies wünschen oder für die es empfehlenswert ist, die Auffrischungsimpfungen (sogenannte Booster) gegen Covid-19 an.

Wir impfen mit dem jeweils verfügbaren mRNA-Impfstoff – also entweder mit dem Vakzin von Biontech oder dem von Moderna. Beide Impfstoffe sind gleichwertig, und Sie können nicht (!) zwischen beiden wählen.

Je nach Impfstoff bei den vorangegangenen Impfungen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Biontech oder Moderna: Die Zweit-Impfung sollte sechs Monate zurückliegen.
  • Astra Zeneca: Hier kann eine dritte Impfung vor Ablauf der sechs Monate nach der Zweit-Impfung erwogen werden.
  • Johnson & Johnson: Die Booster-Impfung kann bereits nach vier Wochen erfolgen.

Keine Antigen-Schnelltests in unserer Praxis

Aus organisatorischen Gründen bieten wir keine kostenlose Bürgertests in unserer Praxis an. Bitte wenden Sie sich an eine der Teststellen im Ort.

PCR-Tests

Bei Erkältungs- und/oder Atemwegsbeschwerden führen wir PCR-Tests durch, die sensitiver und damit sicherer sind. Das Ergebnis des PCR-Tests erhalten Sie in den meisten Fällen innerhalb von 24 Stunden.

Allgemeine Regeln beim Besuch in unserer Praxis

Tragen Sie bei Ihrem Besuch in unserer Praxis bitte einen medizinischen Mundschutz oder eine FFP2-Maske, die Mund und Nase bedeckt! Seit dem 27. April 2020 gilt in NRW bis auf Weiteres eine Mundschutzpflicht in Arztpraxen.

AHA plus L-Regeln

Der Mundschutz verringert das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus und anderen Viren lediglich. Er allein kann eine Infektion nicht verhindern. Deshalb sind die AHA plus L-Regeln weiterhin sehr wichtig.

  • Abstand
  • Hygiene
  • Alltagsmaske
  • Lüften